Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Marzohl Werbetechnik AG

1. Geltungsbereich
Soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) für alle vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen der Marzohl Werbetechnik AG und ihren Kunden im gesamten Produkte- und Dienstleistungsbereich. Eine Anfrage zur Offertstellung und die Abgabe einer Bestellung schliessen die Anerkennung dieser AGB durch den Kunden ein.

2. Angebote
Die Preisberechnungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Offertstellung durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Spezifikationen. Bei ungenauen oder nicht definitiven Angaben gelten die Offerten als Richtofferten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, haben die Offerten eine Gültigkeit von 90 Tagen.

3. Leistungsumfang
Die Offerten oder Auftragsbestätigungen der Marzohl Werbetechnik AG beinhalten sämtliche Leistungen, die zu einer fachgerechten Ausführung notwendig sind. Darin enthalten sind alle notwendigen Verbrauchsmaterialien (Fotokopien, Datenträger etc.) sowie allfällige Absprachen mit Dritten, sofern sie für die Ausführung notwendig sind.
Wenn bereits für die Offertstellung Entwürfe, Gestaltungsvorschläge oder Fotomontagen erstellt werden müssen, so können diese verrechnet werden, auch wenn aus der Offerte kein entsprechender Auftrag entsteht.
Aufwand und Kosten für das Einholen von notwendigen amtlichen Bewilligungen sowie daraus entstehende Gebühren sind ohne anderslautende Vereinbarung nicht automatisch im Leistungsumfang enthalten und müssen gesondert beauftragt werden.

4. Preise
Die aufgeführten Preise in Offerten und Auftragsbestätigungen sind Nettopreise zuzüglich der aktuell gültigen Mehrwertsteuer.
Allfällige Rabatte oder andere Preisreduktionen müssen vor der Auftragserteilung schriftlich festgelegt werden, nachträgliche Abzüge werden nicht akzeptiert.
Transportkosten, spezielle Verpackungen oder andere Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Offerte aufgeführt sind, werden separat in Rechnung gestellt.
Gelieferte und eventuell bereits montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Marzohl Werbetechnik AG.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird der Kunde in der Regel vor der schriftlichen Einforderung des Betrags telefonisch oder per Mail kontaktiert. Für schriftliche Mahnungen wird zusätzlich zum Verzugszins von 6% eine Aufwandentschädigung von Fr. 50.00 pro Mahnung fällig.
Wir behalten uns vor, Zahlungserfahrungen der Creditreform Egeli Basel AG zur Verfügung zu stellen.

6. Verantwortlichkeiten
Der Druck und die Reproduktion aller vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten sowie Text- und Bildvorlagen und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt und die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.
Das Urheberrecht an kreativen und gestalterischen Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Urheberrecht an sämtlichen kreativen und gestalterischen Leistungen, inkl. Entwürfen, Gestaltungsvorschlägen und Fotomontagen verbleibt bei der Marzohl Werbetechnik AG. Den Kunden ist die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Leistungen nur im Umfang der im Zeitpunkt der Offertstellung vorgesehenen Nutzung gestattet. Jede weitergehende oder anderweitige Verwendung der Leistungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Marzohl Werbetechnik AG.

7. Kontroll- und Prüfdokumente
Für die definitive Produktionsfreigabe prüft der Kunde die ihm zugestellten Kontrolldokumente (Andrucke, Layouts, Farbdefinitionen etc.) auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Prüf- und Kontrolldokumente sind mit dem "Gut zum Druck", Datum und Unterschrift sowie allfälligen Korrekturanweisungen zu versehen und innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Telefonisch angegebene Korrekturen werden im Layout angepasst und zur Freigabe nochmals zugestellt.
Das mit Datum und Unterschrift des Kunden zugestellte „Gut zum Druck“ wird automatisch als Auftragserteilung respektive zahlungspflichtige Bestellung erfasst, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist.

8. Annahme, Abnahme, Beanstandungen und Garantie
Die von der Marzohl Werbetechnik AG hergestellte Ware ist bei Empfang respektive nach Abschluss der Montage zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben spätestens innerhalb 8 Kalendertagen schriftlich zu erfolgen, ansonsten gilt die Lieferung als an- und abgenommen. Das Vorgehen bei Beanstandungen wird fallbezogen definiert, grundsätzlich gilt OR Art. 367ff.
Die Garantiefrist beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Die Garantie beschränkt sich auf Material-, Produktions- oder Montagefehler, die durch Marzohl Werbetechnik AG zu verantworten sind. Keine Garantie wird für Produkte und Anwendungen geleistet, die speziell für einen kurzfristigen Einsatz vorgesehen sind. Solche Produkte oder Anwendungen werden bereits in der Offertphase als solche definiert und mit der vorgesehenen Einsatzdauer bezeichnet.

9. Haftungsbeschränkungen
Für bestimmte Anwendungen werden durch Marzohl Werbetechnik AG Haftungsbeschränkungen festgelegt. Diese können sich z. B. auf richtige Benutzung, Pflege und/oder Unterhalt der hergestellten Produkte beziehen. Diese Beschränkungen sind in entsprechenden Merkblättern festgehalten und werden dem Kunden bei Bestellung oder spätestens bei Übergabe des fertigen Werkes mitgeteilt. Diese Merkblätter gelten als integrierter Bestandteil der AGB. Für unmittelbare Schäden oder Folgeschäden, die aus Nichtbeachtung dieser Merkblätter entstehen, wird jegliche Haftung abgelehnt.

10. Aufbewahrung und Archivierung
Die für die Produktion erstellten Daten, Filme oder sonstige Unterlagen werden in der Regel während rund zwei Jahren aufbewahrt. Dies dient in erster Linie einer eventuellen Ergänzung oder Nachproduktion innerhalb der Garantiezeit. Es besteht keine Aufbewahrungs- oder Archivierungspflicht seitens der Firma Marzohl Werbetechnik AG. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Ablauf von zwei Jahren auf Wunsch zugestellt.

11. Anwendbares Recht
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Marzohl Werbetechnik AG und dem Kunden gilt das schweizerische Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand ist Unterkulm.

Reinach, Oktober 2016

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